Teilnehmer

Teilnahmeberechtigte

Am Zi-MVZ-Panel können für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Medizinische Versorgungszentren (§ 95 SGB V) sowie ihnen gleichgestellte Einrichtungen (§ 311 SGB V) teilnehmen. Vertragsärztlich/-psychotherapeutisch und vertragszahnärztlich gemischte MVZ können an der Befragung teilnehmen, sofern sie überwiegend vertragsärztlich/-psychotherapeutisch tätig sind. Bei der teilnehmenden Einrichtung muss es sich außerdem um eine Hauptbetriebsstätte handeln.


Nicht teilnahmeberechtigt sind reine Zahnarzt-MVZ oder Nebenbetriebsstätten.

Feedback

Teilnehmende Einrichtungen am Zi-MVZ-Panel erhalten nach Abschluss der Erhebung Zugang zu einem Online-Berichtsportal. Dieses Online-Angebot ist auf das teilnehmende MVZ zugeschnitten und liefert wichtige Kennzahlen zur Versorgungstätigkeit und wirtschaftlichen Lage. Darüber hinaus ermöglicht das Portal auch den Vergleich zu den durchschnittlichen Werten anderer MVZ.